SANIERUNG UND INSOLVENZ

Unternehmenssanierungen sind eine komplexe Querschnittsaufgabe.

Unternehmenskrisen fordern häufig einschneidende, schnelle und oftmals auch schmerzhafte Umstrukturierungen in wirtschaftlicher wie rechtlicher Hinsicht. Dabei geht es aber auch darum, neue Perspektiven und Chancen zu entdecken.

Wichtig ist, rechtzeitig den ersten Schritt zu setzen. Ist einmal eine Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) eingetreten, wird es auch in zeitlicher Hinsicht schnell knapp. Binnen 60 Tagen muss beim jeweiligen Landesgericht ein Antrag auf Einleitung eines Sanierungsverfahrens oder eines Insolvenzverfahrens gestellt werden.

Unternehmenssanierungen sind eine komplexe Querschnittsaufgabe.

Das muss beachtet werden:

  • Welche Maßnahmen können zur Überwindung der Unternehmenskrise getroffen werden?
  • Welche gesetzlichen Vorschriften sind insbesondere in Krisensituationen zu beachten?
  • Muss die Geschäftsleitung einen Insolvenzantrag stellen?

Die rechtzeitige Insolvenzberatung und Unterstützung bei Insolvenzverfahren durch einen zuverlässigen und fachkompetenten Partner steigert die Sanierungschancen und somit den Fortbestand ihres Unternehmens.

Wir beraten sie in allen insolvenzrechtlichen Fragen und entwickeln mit ihnen tragfähige Sanierungsstrategien. Die Chance in der Krise besteht in der Entwicklung eines Sanierungskonzeptes, das den Fortbestand des Unternehmens sichert.

Schwerpunkte:

  • Sanierungsstrategien und Sanierungsberatung für das Schuldnerunternehmen
  • Beratung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten sowie Gesellschaftern zur Vermeidung von Haftungsrisiken (zivilrechtlich, strafrechtlich, sozialversicherungs- und abgabenrechtlich)
  • Eigenkapitalersatz und verbotene Einlagenrückgewähr
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Gläubigeransprüchen
  • Gründung von Auffanggesellschaften
  • Erwerb von Unternehmen in der Krise und aus der Insolvenz

Mehr zur Insolvenzen

Es gibt auch selbst im Falle der Beendigung eines Unternehmens noch Perspektiven.

Wichtig dabei ist die geordnete Abwicklung des Betriebes und rechtzeitig den Insolvenzantrag beim zuständigen Landesgericht einzubringen. Wir bieten ihnen einen Überblick, welche Konsequenzen mit der Beendigung des Unternehmens verbunden sein können.

Privatkonkurs

Nicht nur Unternehmen, auch Privatpersonen können in eine schwierige wirtschaftliche Lage kommen. Steigende Lebenshaltungskosten, Krankheit oder Verlust des Arbeitsplatzes führen häufig zu Zahlungsschwierigkeiten und Überschuldung.

Nicht nur Privatpersonen, auch EinzelunternehmerInnen können in „Privatinsolvenz“ (korrekt: „Schuldenregulierungsverfahren“) gehen, weil diese spezielle Form des Insolvenzverfahrens allen natürlichen Personen offensteht. Die Besonderheit besteht darin, dass trotz Scheiterns eines Sanierungsplanes eine Schuldenbefreiung (korrekt: Restschuldbefreiung) möglich ist. Entweder durch Abschluss eines Zahlungsplanes mit erleichterten Quoten oder sogar gegen den Willen der Gläubiger durch ein Abschöpfungsverfahren ohne Mindestquote. Gemeinsam mit ihnen erarbeiten wir einen Plan zu Sanierung und verhandeln mit Gläubigern – damit sie diesen schwierigen Schritt leichter bewältigen und am Ende wieder schuldenfrei sind.

Auch hier kann ein Gespräch mit uns helfen, einen Ausweg zu finden – zum Beispiel durch ein Schuldenregulierungsverfahren, auch Privatkonkurs, genannt.